Meist werden die Autoreifen zwei Mal im Jahr gewechselt. Im Frühjahr von Winter auf Sommerreifen – im Herbst von Sommer auf Winterreifen.
Es gibt in der Schweiz keine Winterreifen- oder Sommerreifen Pflicht. Der Fahrzeugführer muss sein Fahrzeug in jeder Situation beherrschen können.
In unseren Nachbarländern gilt folgende Pflicht:
Italien: Winterreifen Pflicht durch Provinz geregelt
Deutschland: Situative Winterreifen Pflicht
Österreich: Winterreifen Pflicht abhängig vom Strassenzustand
Frankreich: Winterreifen Pflicht durch Verkehrsschilder
Grundsätzlich unterscheiden sich die beiden Felgen nicht nur im Material, sondern auch in Form und Aufbau.
Vor- und Nachteile:
Sobald von der Originalgrösse abgewichen wird, müssen die Felgen beim Strassenverkehrsamt vorgeführt werden.
Die Sommerreifen sollten auf jeden Fall bei über 7° C montiert werden. Falls Sie Winterreifen über den Sommer fahren, beeinträchtigt dies die Bremswirksamkeit, sodass der Bremsweg enorm verlängert wird.
Die Winterreifen sollten auf jeden Fall bei unter 7° C montiert werden. Bei winterlichen Verhältnissen verlängert sich der Bremsweg mit Sommerreifen enorm.
Das Reifenalter ist anhand der DOT-Nummer an mindestens einer Reifenflanke ersichtlich. Anhand der DOT-Nummer kann das Herstellungsdatum eruiert werden.
DOT-Nummer Bezeichnung gemäss Bild: 5011, Herstellungswoche 50 / Jahr 2011
Der Bremsweg ist die Strecke, die ein Fahrzeug vom Beginn der Bremsung bis zum Ende zurücklegt.
Entscheidend für die Länge des Bremsweges ist die gefahrene Geschwindigkeit und die Verzögerung. Der Anhalteweg ist länger und berücksichtigt zusätzlich den Reaktionsweg.
Beispiel bei einer Geschwindigkeit von 30 km/h: Bremsweg: 3.5 m / Anhalteweg: 11.8 m